Grundsteuer 2022 Baden-Württemberg

Bis zum
31. Januar 2023
Daten übermitteln!

Die aktuelle Grundsteuerreform basiert auf einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus 2018.  Die bisherige Einheitsbewertung wurde für nicht verfassungskonform erklärt. Für die Umsetzung des neuen Landesgrundsteuergesetzes ist eine umfassende Neubewertung aller Grundstücke sowie land- und forstwirtschaftlichen Betriebe notwendig. Das Land Baden-Württemberg hat sich für ein eigenes Grundsteuergesetz nach Landesmodell entschieden. Es gilt ein modifiziertes Bodenwertmodell.

Auch für Baden-Württemberg gilt das dreistufige Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer., trotz eigenem Landesmodell. Abweichungen zum Bundesmodell bestehen bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes bei bebauten und unbebauten Grundstücken, also bei der Grundsteuer B. Außerdem gelten für Baden-Württemberg abweichende Steuermesszahlen.

Umrisskarte von Baden-Württemberg
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Daten für die Feststellungs­erklärung in Baden-Württemberg

Die zuständigen Finanzämter bewerten alle Grundstücke in Baden-Württemberg zum Stichtag 1. Januar 2022 neu. Ab dem 01. Juli bis zum 31. Januar 2023 müssen hierfür die sogenannten Feststellungserklärungen abgegeben werden.

Bei der Erklärungsabgabe wird zwischen Grundvermögen (Grundsteuer B) und Land- und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) unterschieden. Hat sich in der bisherigen Nutzung des Grundstücks keine Änderung ergeben, lässt sich die Zuteilung zur Grundsteuer A oder Grundsteuer B dem letzten Einheitswertbescheid entnehmen. Eine wesentliche Änderung gibt es nur beim Wohnteil land- und forstwirtschaftlicher Betriebe. Sie zählen mit der Grundsteuerreform zum Grundvermögen.

 

Zum Betrieb der Land- und Forstwirtschaft zählen alle land- und forstwirtschaftlich nutzbaren Flächen. Es kann sich dabei um ungenutzte, selbstgenutzte oder verpachtet sind. Dies ist auch dann der Fall, wenn es sich z. B. um einen einzelnen verpachteten Acker oder eine Streuobstwiese handelt. Schrebergärten, also Kleingarten- und Dauerkleingartenland unterliegen ebenfalls der Grundsteuer A.


Grundsteuer-Reform Baden-Württemberg

Was ist anders bei der Grundsteuer-Reform Baden-Württemberg? Baden-Württemberg wendet zur Berechnung der Grundsteuer B ein modifiziertes Bodenwertmodell an. Die Berechnung der Grundsteuer A hat das Land sehr ähnlich wie das Bundesmodell geregelt.

Alle Daten für die Erklärungsabgabe erhalten Grundstückseigentümer:innen mit dem Informationsschreiben des Finanzamtes. Den Bodenrichtwert können im zentralen Bodenrichtwertinformationssystem in Baden-Württemberg abgerufen werden.

 

Hier eine Übersicht der notwendigen Daten für die Feststellungs­erklärung und wo sie zu finden sind

  • Aktenzeichen ->im Informationsschreiben, Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid
  • Lage des Grundstücks -> Informationsschreiben, Kaufvertrag, Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid
  • Gemarkung / Flurstück -> Informationsschreiben, zentrale Bodenrichtwertinformationssystem
  • Fläche des Grundstücks -> Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem, kostenpflichtiger Grundbuchauszug
  • Bodenrichtwert -> Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem, örtlicher Gutachterausschuss
  • Anteil am Flurstück bei Wohneigentum oder Teileigentum -> Teilungserklärung, Kaufvertrag

Grundsteuer berechnen Baden-Württemberg 

Einen Grundsteuer-Rechner für Baden-Württemberg kann es noch nicht geben. Grund sind die fehlenden Hebesätze der Städte und Gemeinden. Die neuen Hebesätze werden im Laufe 2024 bekanntgegeben.

Für die Ermittlung des Grundsteuerwertes nach Baden-Württembergs modifiziertem Bodenwertmodell sind zwei Werte relevant:

  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert

Die Art der Bebauung spielt für die Grundstücksbewertung keine Rolle.

Der Grundsteuerwert oder Einheitswert wird aus Grundstücksfläche und Bodenrichtwert ermittelt und mit der Steuermesszahl multipliziert.

Hier gibt es eine weitere Abweichung zwischen dem Landesmodell von Baden-Württemberg und dem Bundesmodell:

  • Die Steuermesszahl in Baden-Württemberg liegt grundsätzlich bei 1,3 ‰.

Als Ergebnis erhält man den Steuermessbetrag, der noch mit dem Hebesatz der Gemeinde multipliziert wird.

Der Hebesatz wird von der jeweiligen Kommune festgelegt und veröffentlicht. Die neuen Hebesätze werden im Laufe des Jahres 2024 veröffentlicht werden.

 

Die Berechnungsformel der Grundsteuer lautet also:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Steuermessbetrag

Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

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FAQ – Grundsteuer 2022 Baden-Württemberg

Die neue Grundsteuer Baden-Württemberg wird erstmalig 2025 fällig. Doch bereits ab dem 01. Juli 2022 bis zum 31. Januar 2023 muss zur Bestimmung des Grundwertes die sogenannte Feststellungserklärung beim Finanzamt eingereicht werden. Für die Erklärung zur Feststellung des Grundwertes benötigen Sie folgende Daten:

  • Aktenzeichen ->im Informationsschreiben, Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid
  • Lage des Grundstücks -> Informationsschreiben, Kaufvertrag, Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid
  • Gemarkung / Flurstück -> Informationsschreiben, zentrale Bodenrichtwert­informationssystem
  • Fläche des Grundstücks -> Zentrales Bodenrichtwert­informationssystem, kostenpflichtiger Grundbuchauszug
  • Bodenrichtwert -> Zentrales Bodenrichtwert­informationssystem, örtlicher Gutachterausschuss
  • Anteil am Flurstück bei Wohneigentum oder Teileigentum -> Teilungserklärung, Kaufvertrag

Der Hebesatz für die Grundsteuer in Baden-Württemberg wird von der jeweiligen Kommune festgelegt und veröffentlicht. Die neuen Hebesätze werden im Laufe des Jahres 2024 veröffentlicht werden.


Die Grundsteuer B in Baden-Württemberg wird nach einem modifizierten Bodenwertmodell berechnet. Die Formel dafür lautet:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Steuermessbetrag

Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Der Grundsteuerwert wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt. Datenbasis dafür ist die Feststellungserklärung, die erstmalig bis zum 31. Januar 2023 eingereicht werden muss.

Die Steuermesszahl in Baden-Württemberg liegt einheitlich bei 1,3 ‰.
Ausnahme: Grundstücke die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, kommt eine um 30% reduzierte Steuermesszahl zum Tragen. In diesem Fall beträgt die Steuermesszahl also 0,91 ‰.

Der Hebesatz wird von der jeweiligen Kommune festgelegt und veröffentlicht. Die neuen Hebesätze werden im Laufe des Jahres 2024 veröffentlicht werden.


In Baden-Württemberg wie auch allen anderen Bundesländern wird die Grundsteuer A fällig für Betriebe und Flächen der Land- und Forstwirtschaft. Formeln zur Berechnung der Grundsteuer sind:

  • Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
  • Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Die Berechnung des Grundsteuermessbetrages erfolgt durch das Finanzamt. Die Erhebung der Grundsteuer erfolgt durch die zuständige Kommune.  Für Grundstücke die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, wird die Grundsteuer mit einer um 30% reduzierten Steuermesszahl berechnet. In diesem Fall beträgt die Steuermesszahl also 0,91 %.


Für Eigentumswohnungen in Baden-Württemberg fällt die Grundsteuer B an. Sie berechnet sich wie folgt:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer 

  1. Der Grundsteuerwert wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt. Datenbasis dafür ist die Feststellungserklärung, die erstmalig bis zum 31. Januar 2023 eingereicht werden muss.
  2. Die Steuermesszahl für Wohnungseigentum und Teileigentum bei 1,3 %.
  3. Der Hebesatz wird von der jeweiligen Kommune festgelegt und veröffentlicht. Die neuen Hebesätze werden im Laufe des Jahres 2024 veröffentlicht werden.

Die Erhebung der Grundsteuer erfolgt durch die zuständige Kommune.


Für Einfamilienhäuser in Baden-Württemberg fällt die Grundsteuer B an. Sie berechnet sich wie folgt:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer 

  1. Der Grundsteuerwert wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt. Datenbasis dafür ist die Feststellungserklärung, die erstmalig bis zum 31. Januar 2023 eingereicht werden muss.
  2. Die Steuermesszahl für Einfamilienhäuser bei 1,3 ‰.
  3. Der Hebesatz wird von der jeweiligen Kommune festgelegt und veröffentlicht. Die neuen Hebesätze werden im Laufe des Jahres 2024 veröffentlicht werden.

Die Erhebung der Grundsteuer erfolgt durch die zuständige Kommune.


Für unbebaute Grundstücke in Baden-Württemberg fällt die Grundsteuer B an. Sie berechnet sich wie folgt:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer 

  1. Der Grundsteuerwert wird vom zuständigen Finanzamt ermittelt. Datenbasis dafür ist die Feststellungserklärung, die erstmalig bis zum 31. Januar 2023 eingereicht werden muss.
  2. Die Steuermesszahl für unbebaute Grundstücke bei 1,3 ‰. Bei Grundstücken, die überwiegend zu Wohnzwecken genutzt werden, wird mit einer um 30% reduzierten Steuermesszahl gerechnet. In diesem Fall beträgt die Steuermesszahl also 0,91 ‰.
  3. Der Hebesatz wird von der jeweiligen Kommune festgelegt und veröffentlicht. Die neuen Hebesätze werden im Laufe des Jahres 2024 veröffentlicht werden.

Die Erhebung der Grundsteuer erfolgt durch die zuständige Kommune.