Haus- und Grundsteuer 2022 Bayern
Bei der Neuberechnung der Grundsteuer 2022 setzt Bayern auf ein reines Flächenmodell. Die Berechnung erfolgt künftig ausschließlich anhand der Flächen von Grundstück und Gebäude, sowie der Immobiliennutzung. Grundstücks- und Immobilienwert, Lage, Alter und Zustand des Gebäudes sind keine Faktoren zur Berechnung der bayrischen Grundsteuer. Das wertunabhängige bayerische Grundsteuermodell ist deutlich vereinfacht, da es auf die Klärung von Wertverhältnissen, die Berücksichtigung hoher Bodenrichtwerte und die Erfassung von Mieten vermeidet.
Die bayerische Grundsteuer wird nach festen sogenannten Äquivalenzzahlen berechnet:
- 0,04 €/m² für Grundstücke
- 0,50 €/² für Gebäude
Mögliche Abschläge:
- Wohnnutzung: Abschlag von bis zu 30 %
- Für denkmalgeschützte Gebäude, sozialen Wohnungsbau und besondere Grundstücke gibt es Sonderregelungen.
Der ermittelte Messbetrag wird mit dem individuellen Hebesatz der Kommunen multipliziert. Die Höhe des Hebesatzes legen die Kommunen weiterhin selbst fest. Der Grundsteuer-Hebesatz bestimmt als Prozentsatz am Ende der Grundsteuerberechnung die Höhe der zu zahlenden Grundsteuer.
Neue Grundsteuer Bayern Landwirtschaft
Die Hauptfeststellung der Bemessungsgrundlage für die neue Grundsteuer wurde zum Stichtag 01.01.2022 festgesetzt. Eine Anpassung ist in Bayern jedoch nur notwendig, wenn sich Flächengröße oder Grundstücksnutzung ändern. Änderungen des Bodenrichtwertes oder des Gebäudes erfordern keine Anpassung.
Die Grundsteuer Bayern unterscheidet zwei Vermögensarten: das land- und forstwirtschaftliche Vermögen und das Grundvermögen. Land- und forstwirtschaftlich genutzte Flurstücke und Gebäude, gehören in der Regel zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen. Entfällt die land- und forstwirtschaftliche Nutzung, sind sie dem Grundvermögen zuzuordnen.
Das land- und forstwirtschaftliche Vermögen besteht aus einer wirtschaftlichen Einheit des Betriebs der Land- und Forstwirtschaft. Eine weitere wirtschaftliche Einheit des Grundvermögens ist das Grundstück.
Eine wirtschaftliche Einheit Grundstück besteht aus
- Grund und Boden
- Gebäude und Gebäudeteile
Flurstücke und Gebäude werden zu einer wirtschaftlichen Einheit zusammengefasst, wenn sie:
- die gleiche Vermögensart haben
- zusammen genutzt werden
- den gleichen Eigentümer: in/nen gehören
Ist keiner dieser Punkte gegeben, liegen unterschiedliche Einheiten vor.
Die Grundsteuererklärungen können ab 01.07.2022 über die Steuer-Onlineplattform ELSTER eingereicht werden. Abgabefrist ist der 31.10.2022. Erfahren Sie mehr zur neuen Grundsteuer Bayern / Landwirtschaft auf der Informationsseite zur Grundsteuer des Freistaates Bayern.
Grundsteuer Bayern Eigentumswohnung
Die bayerische Grundsteuer für eine Eigentumswohnung berechnet sich nach diesen sogenannten Äquivalenzzahlen:
- 0,04 €/m² für Grundstücke
- 0,50 €/² für Gebäude
- Abschlag für Wohnnutzung 30%
Grundsteuer Bayern 2025 berechnen
Wenn Sie Ihre Grundsteuer neu berechnen wollen, wenden Sie das in Bayern gültige Flächenmodell an:
- 0,04 €/m² für Grundstücke
- 0,50 €/² für Gebäude
Mögliche Abschläge:
- Abschlag für Wohnnutzung von bis zu 30 %
- Für denkmalgeschützte Gebäude, sozialen Wohnungsbau und besondere Grundstücke gibt es Sonderregelungen.
Erfahren Sie mehr über das Berechnen der Grundsteuer in Bayern.
Elster Grundsteuer Bayern
Die für die Neuregelung der Grundsteuer Bayern notwendige Grundsteuererklärung kann ab dem 1. Juli 2022 bequem und einfach elektronisch über ELSTER - Ihr Online-Finanzamt eingereicht werden. Sie haben noch kein ELSTER-Benutzerkonto? Dann registrieren Sie am besten jetzt gleich, denn die Registrierung bis zu zwei Wochen dauern kann.