Die neue Grundsteuer 2022 Berlin

Bis zum
31. Januar 2023
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Die Grundsteuerreform 2022 ist da und wird mit dem Stichtag zum 1. Januar 2022 wirksam. Berlin hat das Grundsteuermodell des Bundesgesetzes gewählt. Alle Grundstücke und Immobilien in Berlin müssen für die neue Grundsteuer 2022 neu bewertet werden. 

Im Rahmen der Neubewertung müssen alle Grundstückseigentümer:Innen in Berlin eine elektronische Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts abgeben. Dies gilt für selbstgenutzte oder vermietete Objekte. Die Feststellungserklärung kann ab dem 01. Juli 2022 elektronisch eingereicht werden. Spätester Abgabetermin ist der 31. Oktober 2022. Die Feststellungserklärung zum Grundstückswert wie später die Grundsteuerklärung müssen in digitaler Form per ELSTER eingereicht werden.

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Neue Grundsteuer Berlin berechnen


Bei der aktuellen Grundsteuerreform hat das Land Berlin das Bundesmodell des Grundsteuer-Reformgesetzes gewählt. Das Bundesmodell unterscheidet bei der Bewertung von Grundstücksbewertung folgende Typen:

  • Land- und forstwirtschaftliche Flächen,
  • Baugrundstücke,
  • Wohngrundstücke
  • Andere, wie beispielsweise gewerblich genutzte Immobilien.

Von Grundstückseigentümer:innen werden folgende Angaben benötigt: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr. Die der derzeitige Berliner Hebesatz verliert 2024 seine Gültigkeit. Bei der Grundsteuerreform 2022 sind insbesondere die Hebesätze für die neue Grundsteuer C interessant. Diese greift bei unbebauten, baureifen Grundstücken und soll Spekulationen mit Bauland entgegenwirken. Gleichzeitig soll die Bebauung baureifer Grundstücke gefördert werden und so der Berliner Wohnungsnot entgegengewirkt werden.

 

Berechnung der Grundsteuer nach dem Bundesmodell

Die Grundsteuer berechnet sich weiterhin in drei Schritten: 

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz.

Wesentliche Faktoren des Grundsteuerwertes sind: Bodenrichtwert, Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde. Weitere Faktoren sind Grundstücksfläche, Grundstücksart und das Alter des Gebäudes.


zum Ausgleich der Wertsteigerungen (die im Vergleich von aktuellen Werten zu denen, die seit 1935 bzw. 1964 nicht mehr aktualisierten Werten entstanden sind). Für das Bundesmodell gelten einheitliche Steuermesszahlen:

 

Für das Land Brandenburg gelten die Steuermesszahlen des Bundesmodells:

Grundstückstyp

Steuermesszahl Bundesmodell
0,34 %
  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mietwohngrundstücke
  • Wohnungseigentum
0,31
  • Teileigentum
  • Geschäftsgrundstück
  • gemischt genutzte Grundstücke
  • sonstige bebaute Grundstücke
0,34 %

Gibt es durch die Neuanpassung Veränderungen beim Grundsteueraufkommen in den Gemeinden und Kommunen, können diese ihre Hebesätze anpassen. Neu ist die Grundsteuer C, die den Gemeinden ermöglicht, Grundstücksspekulationen entgegenzuwirken und die Bebauung baureifer Grundstücke voranzutreiben.


Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de

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FAQ – Grundsteuer 2022 Berlin

In Berlin liegt der allgemeine Hebesatz für Grundstücke aktuell bei 810 % (Grundsteuer B). Der besondere Hebesatz in Berlin für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft liegt bei 150 % (Grundsteuer A). Der derzeitige Hebesatz in Berlin verliert 2024 seine Gültigkeit. Ab 2025 gelten die neuen Hebesätze. Alle Grundstücksbesitzer werden von ihrer zuständigen Kommune rechtzeitig über die neuen Hebesätze in Berlin informiert.


Der aktuelle allgemeine Hebesatz für Grundstücke der Grundsteuer B liegt aktuell bei 810 %. Der derzeitige Hebesatz in Berlin verliert 2024 seine Gültigkeit. Ab 2025 gelten die neuen Hebesätze. Alle Grundstücksbesitzer werden von ihrer zuständigen Kommune rechtzeitig über die neuen Hebesätze in Berlin informiert.

Zur Berechnung der Grundsteuer B bilden der Grundstückwert, die neue Steuermesszahl und der Hebesatz die Faktoren:

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz


Für Eigentumswohnungen in Berlin gilt aktuell der allgemeine Hebesatz von 810%. Der derzeitige Hebesatz in Berlin verliert 2024 seine Gültigkeit. Ab 2025 gelten die neuen Hebesätze. Alle Grundstücksbesitzer werden von ihrer zuständigen Kommune rechtzeitig über die neuen Hebesätze in Berlin informiert.

Zur Berechnung der Grundsteuern für eine Eigentumswohnung in Berlin gilt unter Verwendung des aktuellen Hebesatzes folgende Formel:

Wert des Grundbesitzes x 0,31 ‰  x 810%