Grundsteuer 2022 Brandenburg

Bis zum
31. Januar 2023
Daten übermitteln!

Anfang 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft, für die alle Grundstücke neu bewertet werden. Der der 1. Januar 2022 ist Stichtag der Feststellung der Grundsteuerwerte. Grundstückseigentümer, Immobilienbesitzer und Erbbauberechtigte in Brandenburg erhalten ein persönliches Informationsschreiben der Finanzämter. Die Schreiben enthalten neben Erklärungen auch Angaben die für die sogenannte Feststellungserklärung (Grundsteuerwerterklärung) notwendig sind. Zusätzlich Hilfe bieten Informationsveranstaltungen und Hotlines. Bis zum 31. Januar 2023 müssen die Daten für die Grundsteuer Brandenburg digital an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.

Umriss von Brandenburg
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Neue Grundsteuer Brandenburg


Grundstückseigentümer: Innen und Erbpachtberechtigte müssen folgende Angaben bereitstellen:

Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr.

Kommunen und Gemeinden informieren öffentlich über die jeweiligen Hebesätze der Grundsteuer. Dieses Vorgehen ermöglicht Transparenz darüber, ob sich durch neue Hebesätze Grundsteuern erhöhen, sinken oder gleichbleiben. Die Feststellungserklärung kann ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Steuerportal der Finanzämter „MeinELSTER” eingereicht werden. Abgabefrist ist der 31. Januar 2023. Auf MeinElSTER werden auch die Grundsteuer Formulare unter „Formulare & Leistungen“ bereitgestellt.

Grundsteuer Reform Brandenburg
- Neuregelung nach dem Bundes­modell

 

Das Land Brandenburg hat sich gegen ein eigenes Landesgrundsteuerrecht entschieden. Die Neuregelung der neuen Grundsteuer Brandenburg 2022 basiert auf dem sogenannten Bundesmodell des Grundsteuer-Reformgesetzes. Die Grundstücksbewertung nach dem Bundesmodell erfolgt nach der Unterscheidung folgender Grundstückstypen:

  • land- und forstwirtschaftliche Flächen,
  • Baugrundstücke,
  • Wohngrundstücke und
  • andere, wie beispielsweise gewerblich genutzte Immobilien.

Berechnung der Grundsteuer nach dem Bundesmodell

Die Grundsteuer berechnet sich weiterhin in drei Schritten: 

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz

Wesentliche Faktoren: Bodenrichtwert, Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde. Weitere Faktoren sind Grundstücksfläche, Grundstücksart und das Alter des Gebäudes.


zum Ausgleich der Wertsteigerungen (die im Vergleich von aktuellen Werten zu denen, die seit 1935 bzw. 1964 nicht mehr aktualisierten Werten entstanden sind). Für das Bundesmodell gelten einheitliche Steuermesszahlen:

Für das Land Brandenburg gelten die Steuermesszahlen des Bundesmodells:

 

Grundstückstyp

Steuermesszahl Bundesmodell
0,34 %
  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mietwohngrundstücke
  • Wohnungseigentum
0,31
  • Teileigentum
  • Geschäftsgrundstück
  • gemischt genutzte Grundstücke
  • sonstige bebaute Grundstücke
0,34 %

  1. Gibt es durch die Neuanpassung Veränderungen beim Grundsteueraufkommen in den Gemeinden und Kommunen, können diese ihre Hebesätze anpassen. Neu ist die Grundsteuer C, die den Gemeinden ermöglicht, Grundstücksspekulationen entgegenzuwirken und die Bebauung baureifer Grundstücke voranzutreiben.

 

 


Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de

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Neue Grundsteuer für Brandenburg berechnen 

Im Rahmen der Grundsteuer Reform suchen viele Betroffene nach einem „Grundsteuer Rechner Brandenburg“. Derzeit ist es noch nicht mögliche, die neue Grundsteuer automatisiert zu berechnen. Es liegen schlicht noch nicht alle Daten vor, die eine solche Berechnung möglich machen würden. Die Formel Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer enthält Angaben, die mit der Feststellungserklärung erst ermittelt werden. Abschließender Faktor, um für Brandenburg die neue Grundsteuer berechnen zu können, sind die Hebesätze der Kommunen.

Ab Mitte 2025 wird die Grundsteuer Brandenburg nach den neu ermittelten Einheitswerten erhoben.

Grundsteuer Brandenburg Beispiel  

Im Rahmen der Grundsteuerreform wird das Niveau der Steuermesszahlen neu bestimmt, sowie die Hebesätze in den Kommunen gegebenenfalls angepasst. Die neue Grundsteuer wird bundeseinheitlich und damit auch im Land Brandenburg nach dieser Formel berechnet:

Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer

Beispiel der Grundsteuer Berechnung in Brandenburg für ein Einfamilienhaus mit dem Einheitswert 20.000 € in einer fiktiven Kommune. In unserem Beispiel beträgt die Grundsteuermesszahl 2,6 ‰, der Hebesatz unserer fiktiven Kommune beträgt 810 %.

20.000 Euro x 2,6‰, x 810 Prozent = 421,20 Euro/Jahr

FAQ – Grundsteuer 2022 Brandenburg

Zur genauen Höhe der Grundsteuer A in Brandenburg können derzeit noch keine genauen Angaben gemacht werden. Es fehlen noch zu ermittelnde Faktoren, mit deren Hilfe die Grundsteuer berechnet wird. Die Feststellung dieser Werte läuft mit Stichtag vom 01.01.2022.  Abgabefrist der Feststellungerklärung durch Grundstückseigentümer: Innen im Land Brandenburg ist der 31.10.2022. Ab Juli 2022 sollen die Voraussetzungen gegeben sein, die Feststellungserklärung digital über das ELSTER-Portal an das zuständige Finanzamt zu übermitteln.

Berechnet wird die Grundsteuer A in Brandenburg nach dem Bundesmodell.  

Die Berechnungsformel lautet:

Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer

 

Das Land Brandenburg informiert zur Höhe der gesamten Grundsteuer:

“Die Grundsteuerreform sichert den Brandenburger Kommunen das Aufkommen der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliches Vermögen) und B (Grundvermögen) von rund 282 Millionen Euro. Das Pro-Kopf-Aufkommen bei der Grundsteuer ist mit 107 Euro in Brandenburg im bundesweiten Vergleich niedrig.” (Quelle: https://www.brandenburg.de/cms/detail.php/bb1.c.685308.de)