Neue Grundsteuer Bremen berechnen
Im Rahmen der Grundsteuerreform hat das Land Bremen das Bundesmodell des Grundsteuer-Reformgesetzes gewählt. Das Bundesmodell unterscheidet bei der Bewertung von Grundstücken und Immobilien folgende Typen:
- land- und forstwirtschaftlichen Flächen,
- Baugrundstücke,
- Wohngrundstücke und
- Andere, wie beispielsweise gewerblich genutzte Immobilien.
Von Grundstückseigentümer: Innen werden folgende Angaben benötigt: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr. Die Bremer Kommunen informieren nach Festlegung öffentlich über die jeweiligen Hebesätze. Hierbei sind explizit die Hebesätze für die neue Grundsteuer C interessant. Diese gilt für unbebaute, baureife Immobilien und soll Grundstücksspekulationen entgegenwirken und die Bebauung fördern.
Berechnung der Grundsteuer nach dem Bundesmodell
Die Grundsteuer berechnet sich weiterhin in drei Schritten:
Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de