Grundsteuer Bremen 2022

Bis zum
31. Januar 2023
Daten übermitteln!

Die Grundsteuerreform 2022 wird mit dem Stichtag zum 1. Januar 2022 wirksam. In Bremen wird das Grundsteuergesetz gemäß dem Bundesmodell umgesetzt. Alle Grundstücke und Immobilien in Bremen müssen für die neue Grundsteuer 2022 neu bewertet werden.
Die Bremer Finanzämter und Kommunalverwaltungen benötigen hierfür viele Angaben, um die neue Grundsteuer ab 2025 vorzubereiten. Die Datenerhebung ist ab dem 01. Juli 2022 mit Frist bis zum 31. Januar 2023 festgesetzt. Immobilienbesitzer: innen müssen in diesem Zeitraum die Feststellungserklärung zum Grundstückswert in digitaler Form per ELSTER einreichen.

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Neue Grundsteuer Bremen berechnen


Im Rahmen der Grundsteuerreform hat das Land Bremen das Bundesmodell des Grundsteuer-Reformgesetzes gewählt. Das Bundesmodell unterscheidet bei der Bewertung von Grundstücken und Immobilien folgende Typen:

  • land- und forstwirtschaftlichen Flächen,
  • Baugrundstücke,
  • Wohngrundstücke und
  • Andere, wie beispielsweise gewerblich genutzte Immobilien.

Von Grundstückseigentümer: Innen werden folgende Angaben benötigt: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr. Die Bremer Kommunen informieren nach Festlegung öffentlich über die jeweiligen Hebesätze. Hierbei sind explizit die Hebesätze für die neue Grundsteuer C interessant. Diese gilt für unbebaute, baureife Immobilien und soll Grundstücksspekulationen entgegenwirken und die Bebauung fördern.

 

 

Berechnung der Grundsteuer nach dem Bundesmodell

Die Grundsteuer berechnet sich weiterhin in drei Schritten: 

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz.

Wesentliche Faktoren: Bodenrichtwert, Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde.
Weitere Faktoren sind Grundstücksfläche, Grundstücksart und das Alter des Gebäudes.


zum Ausgleich der Wertsteigerungen (die im Vergleich von aktuellen Werten zu denen, die seit 1935 bzw. 1964 nicht mehr aktualisierten Werten entstanden sind). Für das Bundesmodell gelten einheitliche Steuermesszahlen:

 

Für das Land Brandenburg gelten die Steuermesszahlen des Bundesmodells:

Grundstückstyp

Steuermesszahl Bundesmodell
0,34 %
  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mietwohngrundstücke
  • Wohnungseigentum
0,31
  • Teileigentum
  • Geschäftsgrundstück
  • gemischt genutzte Grundstücke
  • sonstige bebaute Grundstücke
0,34 %

Gibt es durch die Neuanpassung Veränderungen beim Grundsteueraufkommen in den Gemeinden und Kommunen, können diese ihre Hebesätze anpassen. Neu ist die Grundsteuer C, die den Gemeinden ermöglicht, Grundstücksspekulationen entgegenzuwirken und die Bebauung baureifer Grundstücke voranzutreiben.


Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de

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FAQ – Grundsteuer Bremen 2022

Nach dem Bundesmodell wird die neue Grundsteuer 2022 für Bremen nach dieser Formel berechnet: 

Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer

 

Die Grundsteuermesszahlen sind im Bundesmodell bundesweit gleich:

Grundstückstyp

Steuermesszahl Bundesmodell
0,34 %
  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mietwohngrundstücke
  • Wohnungseigentum
0,31
  • Teileigentum
  • Geschäftsgrundstück
  • gemischt genutzte Grundstücke
  • sonstige bebaute Grundstücke
0,34 %

Der Grundsteuer-Hebesatz ist für jede Kommune unterschiedlich. Die Kommunen legen den Hebesatz für die Grundsteuer individuell fest. Eine pauschale Aussage lässt sich deshalb nicht machen. Im Laufe des Jahres 2024 ist damit zu rechnen, dass die Kommunen die festgelegten Hebesätze veröffentlichen.

 

 


Der Deichbeitrag ist weiterhin in der Höhe zu zahlen, wie er sich aus dem letzten schriftlichen Steuer- und Beitragsbescheid ergibt.

Weitere Informationen finden Sie unter http://www.dvr-bremen.de/