Grundsteuer Hamburg 2022

Bis zum
31. Januar 2023
Daten übermitteln!

Hamburg im Rahmen der Grundsteuerreform sein eigenes Grundsteuergesetz verabschiedet und weicht vom Bundesmodell ab. Trotz des eigenen Landesmodells, ähnlich wie in Bayern, gilt ein dreistufiges Verfahren zur Berechnung der Grundsteuer 2022 Hamburg.

  • Die Abweichungen gegenüber dem Bundesmodell bestehen insbesondere bei der Ermittlung des Grundsteuerwertes bei der Grundsteuer B. Die Grundsteuer B greift bei bebauten und unbebauten Grundstücken (Stufe 1).
  • Als weitere Abweichung gegenüber dem Bundesmodell gelten in Hamburg eigene Steuermesszahlen (Stufe 2).
  • Bei der Berechnung der Grundsteuer A land- und forstwirtschaftlicher Betriebe wendet Hamburg das Bundesmodell an.

Das Hamburger Wohnlagemodell nimmt keine wertorientierte Bewertung vor. Hintergrund ist der rasante Anstieg der Bodenwerte in der Stadt. Aus diesem Grund wurde in Hamburg auf ein Modell gesetzt, bei dem der Bodenwert kein bestimmender Faktor ist.  Eine weitere Teuerung des Wohnens in Hamburg soll mit dem Hamburger Wohnlagemodell vermieden werden.

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Grundsteuer­erklärung und Zensus 2022


Alle Grundbesitzer:innen müssen im Zusammenhang mit der Grundsteuerreform vom 01. Juli 2022 bis 31. Januar 2023 die Feststellungserklärung zur Feststellung des Grundstückswertes abgeben.

Diese Erklärungen sind unabhängig von der Gebäude- und Wohnungszählung ab Mai 2022 im Rahmen des Zensus 2022.

Neue Grundsteuer Hamburg

In Hamburg spielen bei der Grundsteuer Berechnung Grundstückswert, Alter oder Zustand des Gebäudes keine Rolle. Grundlage der Berechnung der Grundsteuer Hamburg nach Wohnlagenmodell sind vier Faktoren:

  1. Grundstücksfläche,
  2. Gebäudefläche,
  3. Nutzung der Immobilie
  4. Wohnlage

Ein Bodenrichtwert entfällt für das Hamburger Wohnlagemodell.

 

Das Hamburger Grundsteuergesetz sieht feste Äquivalenzzahlen vor.

  • Für Grundstücke 0,04 Euro/qm
  • Für Gebäude 0,50 Euro/qm

Ein Grundsteuerrechner für Hamburg, muss folgende Grundsteuermesszahlen berücksichtigen:

  • Die einheitliche Grundsteuermesszahl für Grundstücks- und Gebäudeflächen liegt grundsätzlich bei 100 %.
  • Bei Wohnflächen wird unterschieden zwischen
  • guten Wohnlagen (Grundsteuermesszahl bei 70 %)
  • normalen Wohnlagen mit sog. Lageermäßigung (um 25% reduzierte Grundsteuermesszahl 50 %)
  • Denkmalgeschützte Gebäude wie auch sozialer Wohnungsbau haben eine weiter Grundsteuermesszahl von 25 %.

  • Stufe 1
    Fläche Grundstück × Äquivalenzzahl = Äquivalenzbetrag des Grundstücks
  • Stufe 2
    Fläche des Gebäudes × Äquivalenzzahl = Äquivalenzbetrag des Gebäudes
  • Stufe 3
    Äquivalenzbetrag des Grundstücks × Grundsteuermesszahl
    + Äquivalenzbetrag des Gebäudes × Grundsteuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
  • Stufe 4
    Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde = Grundsteuer

Wohnflächen Hamburg

Wie eine Wohnlage eingestuft ist, kann man dem Hamburger Wohnlagenverzeichnis entnehmen.

Die Berechnung der gültigen Wohnfläche, ergibt sich aus der Wohnflächenverordnung.

 

Grundsteuer Reform Hamburg

Mit der Grundsteuer Reform wird auch in Hamburg der Hebesatz angepasst. Der aktuell in 2022 gültige Hebesatz für die Grundsteuer beträgt 470. Dieser Hebesatz verliert Ende 2024 seine Gültigkeit. 2025 teilt die Kommune allen Grundsteuerpflichtigen den neuen Hebesatz mit.

Im Rahmen der Grundsteuerreform erhalten alle Grundstücksbesitzer:innen rechtzeitig Angaben und Anleitungen vom zuständigen Finanzamt.