Grundsteuer Hessen 2022

Bis zum
31. Januar 2023
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Das Land Hessen hat sich für ein eigenes Grundsteuermodell im Rahmen der Grundsteuerreform 2022 entschieden. Ähnlich wie Hamburg und Bayern weicht die Grundsteuer 2022 Hessen vom Bundesmodell ab. Es gilt ein Drei-Stufen-Verfahren mit einem lagebezogenen Faktor, das Hessische Flächen-Faktor-Modell.

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Wie wird die neue Grundsteuer in Hessen berechnet?

Diese fünf Faktoren sind die Grundlage für die Neubewertung des Grundstückswertes und die Berechnung der Grundsteuer nach dem Flächen-Faktor-Verfahren:

  1. Grundstücksfläche
  2. Gebäudefläche
  3. Nutzungsart der Immobilie
  4. Bodenrichtwert des Grundstücks
  5. Durchschnittlicher Bodenrichtwert der Gemeinde

Das Alter und Zustand des Gebäudes spielen für die Neubewertung wie in Hamburg und Bayern keine Rolle. Das Hessische Grundsteuergesetz sieht Flächenzahlen als feste Berechnungsgrößen vor.

  • Flächenzahl Grundstück 0,04 €/m²
  • Flächenzahl Gebäude 0,50 €/m²

Die Steuermesszahl wird auf zwei Nachkommastellen, der Steuermessbetrag auf ganze Euro abgerundet.

  • Die einheitliche Steuermesszahl beträgt für das Grundstück wie für die Gebäudefläche grundsätzlich 100 %.
  • Bei Wohnflächen beträgt die Steuermesszahl 70 %.

Ermittelte Werte:

Flächenbetrag des Grundstücks = Fläche Grundstück × Flächenzahl

Flächenbetrag des Gebäudes = Fläche des Gebäudes × Flächenzahl

Ausgangsbetrag =Flächenbetrag des Grundstücks × Steuermesszahl + Flächenbetrag des Gebäudes × Steuermesszahl

Faktor = Bodenrichtwert Grundstück / durchschnittlicher Bodenwert Gemeinde) 0,3

Berechnung:

Steuermessbetrag = Ausgangsbetrag × Faktor

Grundsteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde


Das Flächen-Faktor-Modell Hessen


  • Die Abweichungen zum Bundesmodell bestehen insbesondere bei der Berechnung des Grundsteuerwertes der Grundsteuer B. Die Grundsteuer B greift bei bebauten und unbebauten Grundstücken (Stufe 1).
  • Als weitere Abweichung gegenüber dem Bundesmodell gelten in Hessen eigene Steuermesszahlen (Stufe 2).
  • Im Rahmen der Grundsteuerberechnung für land- und forstwirtschaftliche Flächen, der Grundsteuer A, folgt Hessen dem Bundesmodell
  • Für die Stufe 3 der Grundsteuerberechnung gilt wie beim Bundesmodell der Hebesatz der Kommunen als Faktor.

 

 

FAQ – Grundsteuer Hessen 2022

Im Zuge der Grundsteuerreform müssen alle Grundstückseigentümer:Innen für jedes Grundstück die sogenannte Feststellungserklärung abgeben. In Hessen wird Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes als „Erklärung zum Grundsteuermessbetrag“ bezeichnet.

Die Reform der Grundsteuer verpflichtet Grundstückseigentümer:Innen zur Abgabe der Erklärung im Zeitraum vom 01 Juli 2022 bis 31. Januar 2023. Die Erklärung ist beim zuständigen Finanzamt auf elektronischem Weg über ELSTER einzureichen.


Die Berechnung der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und Betriebe erfolgt in Hessen nach dem Bundesmodell. Formeln zur Berechnung der Grundsteuer sind:

  • Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
  • Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Die Grundsteuer B in Hessen wird nach eigenem Landesmodell berechnet. Das Flächen-Faktor-Verfahren sieht folgende Berechnungsformel vor:

Flächenbetrag des Grundstücks = Fläche Grundstück × Flächenzahl

Flächenbetrag des Gebäudes = Fläche des Gebäudes × Flächenzahl

Ausgangsbetrag =Flächenbetrag des Grundstücks × Steuermesszahl + Flächenbetrag des Gebäudes × Steuermesszahl

Faktor = Bodenrichtwert Grundstück / durchschnittlicher Bodenwert Gemeinde) 0,3

 

Berechnung der Grundsteuer B in Hessen

Steuermessbetrag = Ausgangsbetrag × Faktor

Grundsteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde


Ja. Die Grundsteuererklärung kann und soll elektronisch über ELSTER übermittelt werden. Die Einreichung in Papierform ist nur auf Antrag zulässig.

Die Übermittlung der Grundsteuererklärung in Hessen und allen anderen Bundesländern erfolgt über MeinElster.


Für Eigentumswohnungen wird die Grundsteuer B fällig. In Hessen wird die Grundsteuer B nach eigenem Landesmodell berechnet. Das Flächen-Faktor-Verfahren sieht folgende Berechnungsformel vor:

Flächenbetrag des Grundstücks = Fläche Grundstück × Flächenzahl

Flächenbetrag des Gebäudes = Fläche des Gebäudes × Flächenzahl

Ausgangsbetrag =Flächenbetrag des Grundstücks × Steuermesszahl + Flächenbetrag des Gebäudes × Steuermesszahl

Faktor = Bodenrichtwert Grundstück / durchschnittlicher Bodenwert Gemeinde) 0,3

 

Berechnung der Grundsteuer B in Hessen

Steuermessbetrag = Ausgangsbetrag × Faktor

Grundsteuer = Steuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde


Die Steuermesszahl in Hessen weicht bei der Grundsteuer B vom Bundesmodell ab.

Flächenzahl

Das Alter und Zustand des Gebäudes spielen für die Neubewertung in Hessen keine Rolle. Das Hessische Grundsteuergesetz sieht Flächenzahlen als feste Berechnungsgrößen vor.

  • Flächenzahl Grundstück 0,04 €/m²
  • Flächenzahl Gebäude 0,50 €/m²

Steuermesszahl

Die Steuermesszahl wird auf zwei Nachkommastellen, der Steuermessbetrag auf ganze Euro abgerundet.

  • Die einheitliche Steuermesszahl beträgt für das Grundstück wie für die Gebäudefläche grundsätzlich 100 %.
  • Bei Wohnflächen beträgt die Steuermesszahl 70 %.

Die Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Flächen und Betriebe wird auch in Hessen nach dem Bundesmodell berechnet.

  • Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
  • Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer