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Wie wird die neue Grundsteuer in Hessen berechnet?
Diese fünf Faktoren sind die Grundlage für die Neubewertung des Grundstückswertes und die Berechnung der Grundsteuer nach dem Flächen-Faktor-Verfahren:
- Grundstücksfläche
- Gebäudefläche
- Nutzungsart der Immobilie
- Bodenrichtwert des Grundstücks
- Durchschnittlicher Bodenrichtwert der Gemeinde

Das Flächen-Faktor-Modell Hessen
- Die Abweichungen zum Bundesmodell bestehen insbesondere bei der Berechnung des Grundsteuerwertes der Grundsteuer B. Die Grundsteuer B greift bei bebauten und unbebauten Grundstücken (Stufe 1).
- Als weitere Abweichung gegenüber dem Bundesmodell gelten in Hessen eigene Steuermesszahlen (Stufe 2).
- Im Rahmen der Grundsteuerberechnung für land- und forstwirtschaftliche Flächen, der Grundsteuer A, folgt Hessen dem Bundesmodell
- Für die Stufe 3 der Grundsteuerberechnung gilt wie beim Bundesmodell der Hebesatz der Kommunen als Faktor.