Grundsteuer 2022 Mecklenburg-Vorpommern

Bis zum
31. Januar 2023
Daten übermitteln!

Im Rahmen der Grundsteuerreform sind für die Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern ca. 1,2 Millionen Grundstücke und Immobilien neu zu bewerten. Den Eigentümer:innen in Mecklenburg-Vorpommern erhalten hierzu ein Informationsschreiben des zuständigen Finanzamtes. Die Anschreiben enthalten alle relevanten Angaben sowie eine Anleitung, wie die Feststellungserklärung zur Neubewertung der Immobilien zu erstellen ist. Die Erklärung zur Feststellung des Grundstückswertes ist im Zeitraum vom 01.01.2022 bis spätestens zum 31. Januar 2023 auf elektronischem Weg einzureichen. Die elektronische Erklärungsabgabe erfolgt über das ELSTER-Portal.

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Neue Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern


Die neue Grundsteuer Mecklenburg-Vorpommern berechnet sich nach dem Bundesmodell. Die grundsätzliche Struktur der Ermittlung der Grundsteuer bleibt erhalten.  Das Bundesmodell vereinfacht das Verfahren der Grundstücksbewertung. Der Hauptveranlagungszeitraum beträgt sieben Jahre.

Die Grundsteuerfestsetzung und -erhebung erfolgt durch die Kommunen. Basis sind die durch die Finanzämter festgestellten Daten und der jeweilige Hebesatz der Gemeinde.  Die Ermittlung der neuen Grundsteuer beruht auf einem dreistufigen Verfahren:

  • Grundsteuerwertbescheid vom Finanzamt
  • Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt
  • Grundsteuerbescheid von der Gemeinde

Grundsteuerpflichtig ist immer der Eigentümer. Im Bereich des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens in Mecklenburg-Vorpommern führt das zu einem Wechsel der bisherigen Nutzerbesteuerung auf die Eigentümerbesteuerung

Grundsteuer berechnen Mecklenburg-Vorpommern

Will man die Grundsteuer für Mecklenburg-Vorpommern berechnen, benötigt man als Basis den Grundsteuerwert, die Steuermesszahl und den Hebesatz der Kommune, in der das Grundstück liegt. Die neue Grundsteuer MV 2022 basiert auf dem sogenannten Bundesmodell nach dem Grundsteuer-Reformgesetz. Bei der Grundstückswertermittlung wird wird unterschieden nach

  • land- und forstwirtschaftlichen Flächen,
  • Baugrundstücken,
  • Wohngrundstücken und
  • andere, wie beispielsweise gewerblich genutzte Immobilien.

Vom Immobilien- und Grundstückseigentümer:innen werden folgende Angaben benötigt: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr. Alle Kommunen öffentlich über die jeweiligen Hebesätze informiert. Dieses Vorgehen ermöglicht Transparenz darüber, ob seitens der Kommune mit den Hebesätzen Steuern erhöht, gesenkt oder gleich belassen werden.

Berechnung der Grundsteuer nach dem Bundesmodell

Die Grundsteuer berechnet sich weiterhin in drei Schritten: 

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz.

 

Wesentliche Faktoren: Bodenrichtwert, Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde.
Weitere Faktoren sind Grundstücksfläche, Grundstücksart und das Alter des Gebäudes.  Bodenrichtwert, Ertragsmesszahl und weitere Katasterangaben finden Sie im Datenportal der Finanzverwaltung M-V zur Grundsteuerreform.


Zum Ausgleich der Wertsteigerungen (die im Vergleich von aktuellen Werten zu denen, die seit 1935 bzw. 1964 nicht mehr aktualisierten Werten entstanden sind). Für das Bundesmodell gelten einheitliche Steuermesszahlen:

 

Für das Land Mecklenburg-Vorpommern gelten die Steuermesszahlen des Bundesmodells:

Grundstückstyp

Steuermesszahl Bundesmodell
0,34 %
  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mietwohngrundstücke
  • Wohnungseigentum
0,31
  • Teileigentum
  • Geschäftsgrundstück
  • gemischt genutzte Grundstücke
  • sonstige bebaute Grundstücke
0,34 %

Gibt es durch die Neuanpassung Veränderungen beim Grundsteueraufkommen in den Gemeinden und Kommunen, können diese ihre Hebesätze anpassen. Neu ist die Grundsteuer C, die den Gemeinden ermöglicht, Grundstücksspekulationen entgegenzuwirken und die Bebauung baureifer Grundstücke voranzutreiben.


Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de

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