Grundsteuer Niedersachsen 2022

Bis zum
31. Januar 2023
Daten übermitteln!

Die neue Grundsteuer wird neu berechnet. Für die Neuberechnung der Grundsteuer Niedersachsen 2022 gilt, abweichend vom Bundesmodell, das Flächen-Lage-Modell. Die erste Grundsteuer nach ihrer Reform ergeht erst 2025. Vorbereitende Erklärungen sind aber schon in 2022 fällig. Die Finanzämter versenden entsprechende Anschreiben an die Grundstückseigentümer: Innen. Ab dem 01. Juli 20022 und mit Frist bis zum 31. Januar 2023 muss die Feststellungserklärung des Grundstückswertes erfolgen.

Umrisskarte von Niedersachsen Umriss
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Niedersachsen neue Grundsteuer B nach dem Flächen-Lage-Modell


Nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes gegen die veralteten Bemessungsgrundlagen der Grundsteuer, musste der Bund ein neues Grundsteuergesetz beschließen. Dabei durften die einzelnen Bundesländer entscheiden, ob sie sich dem Bundesmodell anschließen oder davon abweichen wollen. Niedersachsen hat von seinem Recht Gebrauch gemacht, die neue Grundsteuer B Niedersachsen nach dem Flächen-Lage-Modell zu berechnen.

Mit der Grundsteuerreform in Niedersachsen gehören Wohnteile der Betriebe aus Land- und Forstwirtschaft zum Grundvermögen. Sie werden mit der Grundsteuer B besteuert. Das zuständige Finanzamt teilt den Grundstückseigentümer: Innen die neuen Aktenzeichen schriftlich mit.

Grundsteuer A in Nieder­sachsen

 

Bei der Berechnung der Grundsteuer A folgt Niedersachsen wie alle anderen Bundesländer dem Bundesmodell. Das bisherige Verfahren zur Ermittlung der Grundsteuer in drei Stufen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben und Flächen bleibt unverändert.

des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens durch das Finanzamt erfolgt auf Basis der Feststellungserklärung (Frist bis 31. 10.2022)


Das ergibt den Grundsteuermessbetrag. Grundstücksbesitzer: innen in Niedersachsen erhalten vom Finanzamt den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid in einem Schreiben.

Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag


Grundsteuermessbetrag und der Hebesatz der Kommune werden multipliziert, zur endgültigen Ermittlung der Grundsteuer.

Steuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer


Grundstückseigentümer: Innen in Niedersachsen erhalten den Grundsteuerbescheid von der Kommune. Nach der Grundsteuerreform wird dies erstmalig 2025 sein.

Wie funktioniert das niedersächsische
Flächen-Lage-Modell der Grundsteuer B?

Im niedersächsischen Grundsteuermodell ist die Fläche ein Faktor zur Neuberechnung der Grundsteuer B.  Grundstückseigentümer: Innen mit viel Fläche, zahlen mehr Grundsteuer als Eigentümer mit geringerem Flächenbesitz. Es wird zwischen Grundstücksfläche und bebauter Fläche unterschieden. Das Finanzamt ermittelt den Lage-Faktor.  Dabei dient der Bodenrichtwert als Grundlage.  Eigentümer: innen von Grundstücken in beliebten und teuren Lagen zahlen in Niedersachsen eine höhere Grundsteuer, Eigentümer in weniger attraktiven Lagen. Der Lage-Faktor ist von jedem einsehbar im NI Grundsteuer-Viewer. Der Grundstück-Viewer ist bereits online. Letzte Datenkorrekturen sollen bis zum 01. Juli 2022 abgeschlossen sein.

Mit seinem vereinfachten Fläche-Lage-Modell weicht Niedersachsen in folgenden Punkten vom Bundesmodell ab:

Für die Ermittlung des Grundstückswertes spielen Alter und Zustand des Gebäudes keine Rolle. Vielmehr setzt das Niedersächsische Grundsteuergesetz auf Äquivalenzzahlen an Stelle von festen Berechnungsgrößen (§ 4 Abs. 1 und 2 NGrStG):

  • 0,04 €/m² für Grundstücke
  • 0,50 €/² für Gebäude

Der Bodenrichtwert des Grundstücks und der durchschnittliche Bodenrichtwert der Gemeinde ergeben nach gesetzlich festgelegter Formel den Lagefaktor. 

Die niedersächsische Grundsteuermesszahl beträgt für Grund und Boden wie auch Gebäudeflächen grundsätzlich 100 %. Bei Wohnflächen liegt die Steuermesszahl bei 70 %. Für denkmalgeschützte Gebäude und den sozialen Wohnungsbau verringert sich die Grundsteuermesszahl um weitere 25 %.

Eine detaillierte Aufschlüsselung des Flächen-Lage-Modells stellt das Land Niedersachsen zur Verfügung unter Grundsteuer B Grundvermögen

Neue Grundsteuer Niedersachsen Rechner

Für die Berechnung der neuen Grundsteuer Niedersachsen 2022 gibt es derzeit noch keine funktionierenden Grundsteuer Rechner. Hintergrund sind noch fehlende Daten der Faktoren Grundsteuermessbetrag und Hebesatz. 

Der Grundsteuermessbetrag wird durch das Finanzamt ermittelt. Basis sind dazu die Feststellungserklärungen der Grundstücksbesitzer und die Steuermesszahl, die das Bundesmodell vorgibt. Abschließend sind die Hebesätze der Kommunen der letzte Faktor, der für die Neuberechnung der niedersächsischen Grundsteuer bekannt sein muss. Die eigentlichen Berechnungsformeln der Grundsteuer in Niedersachsen sind:

Faktoren zur Grundsteuerberechnung in Niedersachsen

Lage-Faktor = (Bodenrichtwert des Grundstücks / durchschnittlicher Bodenwert der Gemeinde)0,3
Äquivalenzbetrag Grundstück = Fläche Grundstück x Äquivalenzzahl (Grundstück) × Lage-Faktor
Äquivalenzbetrag Gebäude = Fläche Gebäude × Äquivalenzzahl (Gebäude) × Lage-Faktor
Grundsteuermessbetrag = Äquivalenzbetrag Grundstück × Grundsteuermesszahl (Grundstück)
+ Äquivalenzbetrag Gebäude × Grundsteuermesszahl (Gebäude)
Grundsteuer = Grundsteuermessbetrag × Hebesatz der Gemeinde
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Grundsteuer Viewer Niedersachen

Der Grundsteuer-Viewer Niedersachsen bildet den Bodenrichtwert aller Grundstücke ab. Dieser Quadratmeterpreis ist ein Berechnungsfaktor zur Ermittlung der Grundsteuer B in Niedersachsen. Sie basiert auf dem Flächen-Lage-Modell.

Hier finden Sie den Grundsteuer Viewer Niedersachsen.

FAQ – Grundsteuer Niedersachsen 2022

Die Daten zur Berechnung der neuen Grundsteuer musss auch in Niedersachsen digital an das zuständige Finanzamt übermittelt werden. Das Online-Portal “MeinElster” enthält die auszufüllenden Formulare. Ab dem 01. Juli 2022 soll der digitale Service zur Verfügung stehen.


Wie alle Bundesländer, übernimmt auch Niedersachsen für die Berechnung der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und Betriebe die Regelungen des Bundesmodells.

Formeln zur Berechnung der Grundsteuer sind:

  • Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
  • Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer

Für die Grundsteuer C auf baureife Grundstücke haben die Kommune die Möglichkeit, einen gesonderten Hebesatz festzusetzen. Eine allgemeine Bezifferung über die Höhe der Grundsteuer C in Niedersachsen, lässt sich keine pauschale Aussage machen. Die Ermittlung der Grundsteuer C erfolgt in Niedersachsen über ein dreistufiges Verfahren:

Stufe 1: Ermittlung der Äquivalenzbeträge
(Grundstücksfläche x Äquivalenzzahl x Lage-Faktor, Fläche des Gebäudes x Äquivalenzzahl x Lage-Faktor) durch die Finanzämter (Feststellungsverfahren).

Stufe 2: Multiplikation der Äquivalenzbeträge mit der Grundsteuermesszahl zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrages (Veranlagungsverfahren) durch die Finanzämter.

Stufe 3: Anwendung des Grundsteuermessbetrages auf den von der Kommune festgelegten Hebesatz (Grundsteuerfestsetzungsverfahren). Der Grundsteuerbescheid ergeht durch die Gemeinde/Kommune/Stadt.


Ackerland wird mit der Grundsteuer A belegt. Sie gilt für forst- und landwirtschaftliche Flächen und Betriebe. Wie alle Bundesländer, übernimmt auch Niedersachsen für die Berechnung der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Grundstücke und Betriebe die Regelungen des Bundesmodells.

Formeln zur Berechnung der Grundsteuer sind:

  • Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
  • Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer