Grundsteuer 2022 NRW

Bis zum
31. Januar 2023
Daten übermitteln!

Die Grundsteuerreform ist beschlossene Sache. Die neue Grundsteuer 2022 NRW wird nach dem Bundesmodell berechnet. Stichtag für die neue Grundsteuer Nordrhein-Westfalen ist der 01. Januar 2022. Alle Grundstückseigentümer: Innen müssen bis zum 31. Januar 2023 die Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwertes an das Finanzamt übermitteln. Diese sogenannte Feststellungserklärung muss für jedes Grundstück abgegeben werden. Betroffen sind alle Grundstücke: bebaut, unbebaut, selbstbewohnt oder vermietet. Für alle Grundstücke/Immobilien muss eine eigene Feststellungserklärung eingereicht werden: Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke, Wohnungseigentum, Teileigentum, Geschäftsgrundstück, gemischt genutzte Grundstücke und sonstige bebaute Grundstücke.

Umrisskarte von Nordrhein-Westfalen
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Berechnung der Grundsteuer nach dem Bundesmodell

Die Grundsteuer berechnet sich weiterhin in drei Schritten: 

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz

Wesentliche Faktoren: Bodenrichtwert, Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde. Weitere Faktoren sind Grundstücksfläche, Grundstücksart und das Alter des Gebäudes.


Zum Ausgleich der Wertsteigerungen (die im Vergleich von aktuellen Werten zu denen, die seit 1935 bzw. 1964 nicht mehr aktualisierten Werten entstanden sind). Für Sachsen gilt das Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen.

 

Für Nordrhein-Westfalen gelten die Steuermesszahlen des Bundesmodells:

 

Grundstückstyp

Steuermesszahl NRW
0,34 %
  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mietwohngrundstücke
  • Wohnungseigentum
0,31
  • Teileigentum
  • Geschäftsgrundstück
  • gemischt genutzte Grundstücke
  • sonstige bebaute Grundstücke
0,34 %

Gibt es durch die Neuanpassung Veränderungen beim Grundsteueraufkommen in den Gemeinden und Kommunen, können diese ihre Hebesätze anpassen. Neu ist die Grundsteuer C, die den Gemeinden ermöglicht, Grundstücksspekulationen entgegenzuwirken und die Bebauung baureifer Grundstücke voranzutreiben.


Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de

Grundsteuer Neuregelung NRW

Für die Grundsteuer Neubewertung 2022 NRW ermittelt das zuständige Finanzamt auf Basis der Feststellungserklärung den Einheitswert der Immobilie. Der Einheitswert ist einer der Faktoren, aus denen nach dem Bundesmodell auch in NRW die neue Grundsteuer berechnet wird.

Der zweite Faktor ist die Steuermesszahl. Diese ist im Bundesmodell festgelegt:

Grundstückstyp

Steuermesszahl Bundesmodell
0,34 %
  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mietwohngrundstücke
  • Wohnungseigentum
0,31
  • Teileigentum
  • Geschäftsgrundstück
  • gemischt genutzte Grundstücke
  • sonstige bebaute Grundstücke
0,34 %

Mit dem dritten Faktor, dem Hebesatz, wird die Grundsteuer für Nordrhein-Westfalen nach dieser Formel berechnet:

Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer

Den Hebesatz legt jede nordrheinwestfälische Kommune selbst fest. Dadurch soll erreicht werden, dass unbebaute, aber baureife Grundstücke für Spekulanten ihre Attraktivität verlieren. Für diese Grundstücke kann die Kommune empfindliche hohe Hebesätze ansetzen. So soll die Grundstücksspekulation bekämpft und die Bebauung baureifer Grundstücke gefördert werden.

 

 

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Reform der Grundsteuer NRW

Warum gibt es eine Reform der Grundsteuer in NRW? Die Grundsteuerreform gilt nicht nur für Nordrhein-Westphalen. Bundesweit erfolgt eine neue Wertermittlung aller Grundstücke und eine Neuberechnung der zu zahlenden Grundsteuer. Hintergrund ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes. Dieses ist zum Schluss gekommen, dass die immer gleiche Bewertung von Grundstücken ungerecht ist. Die Grundsteuerreform sorgt für eine gerechtere Bewertung der Grundstücke, soll Grundstücksspekulanten abschrecken und die Bebauung baureifer aber noch unbebauter Grundstücke fördern. Die Bundesregierung erhofft sich durch die Reform der Grundsteuer, so den Wohnungsmarkt zu entschärfen. Gerade für die vielen Ballungsgebiete in NRW könnten sich hier völlig neue Bedingungen ergeben.

Neue Grundsteuer NRW Rechner

Sie möchten bereits jetzt Ihre Grundsteuer 2022 NRW berechnen? Mit konkreten Zahlen ist dies erst möglich, wenn alle Faktoren zur Neuberechnung der Grundsteuer NRW bekannt sind. Dazu läuft die Feststellung der Grundstückswerte (Einheitswert) bereits. Ab dem 01. Juli 2022 kann die Feststellungserklärung bei den zuständigen Finanzämtern eingereicht werden. Die Übermittlung der Daten muss digital über das Online-Portal der Finanzämter MeinELSTER erfolgen. Nur in Ausnahmefällen (Härtefällen) ist auf Antrag eine Einreichung der Unterlagen in Papierform möglich.

Ist der Einheitswert durch das Finanzamt mitgeteilt und ist bereits der Hebesatz der zuständigen Gemeinde bekannt, kann die neue Grundsteuer über diese Formel berechnet werden:

Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer

Die Steuermesszahl ist für NRW bereits bekannt, da das Land die Neuberechnung der Grundsteuer nach dem Bundesmodell vornimmt. Es gelten diese Grundsteuermesszahlen:

Grundstückstyp

Steuermesszahl NRW
0,34 %
  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mietwohngrundstücke
  • Wohnungseigentum
0,31
  • Teileigentum
  • Geschäftsgrundstück
  • gemischt genutzte Grundstücke
  • sonstige bebaute Grundstücke
0,34 %

FAQ – Grundsteuer 2022 NRW

Die anzusetzenden Nettokaltmieten werden bei der Berechnung der Grundsteuerwerte für Wohngebäude nach dem Bundesmodell durch Zu- und Abschläge angepasst. Die Höhe des Zu- oder Abschlags, hängt von der Mietniveaustufe ab. Welche Mietniveaustufe für die jeweilige Kommune gilt, kann der Mietniveau-Einstufungsverordnung für NRW entnommen werden (BGBl. 2021 I S. 3739).


Die Grundsteuermesszahlen für NRW entsprechen denen des Bundesmodells:

Grundstückstyp

Steuermesszahl NRW
0,34 %
  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mietwohngrundstücke
  • Wohnungseigentum
0,31
  • Teileigentum
  • Geschäftsgrundstück
  • gemischt genutzte Grundstücke
  • sonstige bebaute Grundstücke
0,34 %

Der Grundsteuermessbetrag für die Grundsteuer B in NRW beträgt 0,31 ‰. Die Grundsteuer B wird erhoben auf bebaute oder bebaubare Grundstücke, Einfamilienhäuser, Zweifamilienhäuser, Mietwohngrundstücke und Wohnungseigentum.


Die Frage, wie hoch die Grundsteuer für Eigentumswohnungen in NRW ist, kann derzeit nicht so einfach beantwortet werden. Ab dem 01. Juli 2022 mit Frist bis zum 31. Januar 2023 müssen Grundstückseigentümer: Innen die Feststellungserklärung zur Neuberechnung der Grundsteuer an die Finanzämter übermitteln.  Nach dem das Finanzamt den Einheitswert ermittelt hat und die Gemeinden, Städte und Kommunen die Hebesätze festgelegt haben, kann die neue Grundsteuer berechnet werden. 

In Nordrhein-Westfalen erfolgt die Berechnung der Grundsteuer nach dieser Formel: 

Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer

Die Grundsteuermesszahlen für NRW entsprechen dem Bundesmodell:

Grundstückstyp

Steuermesszahl NRW
0,34 %
  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mietwohngrundstücke
  • Wohnungseigentum
0,31
  • Teileigentum
  • Geschäftsgrundstück
  • gemischt genutzte Grundstücke
  • sonstige bebaute Grundstücke
0,34 %

In Nordrhein-Westfalen wird die neue Grundsteuer nach dieser Formel berechnet:

Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer

Die Grundsteuermesszahlen für NRW entsprechen dem Bundesmodell:

Grundstückstyp

Steuermesszahl NRW
0,34 %
  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mietwohngrundstücke
  • Wohnungseigentum
0,31
  • Teileigentum
  • Geschäftsgrundstück
  • gemischt genutzte Grundstücke
  • sonstige bebaute Grundstücke
0,34 %