Das Bundesmodell
"Neue Grundsteuer Rheinland-Pfalz"
Die neue Grundsteuer Rheinland-Pfalz 2022 basiert auf dem sogenannten Bundesmodell nach dem Grundsteuer-Reformgesetz. Bei der Bewertung von Grundstücken und Immobilien nach dem Bundesmodell wird unterschieden nach
- land- und forstwirtschaftlichen Flächen,
- Baugrundstücken,
- Wohngrundstücken und
- andere, wie beispielsweise gewerblich genutzte Immobilien.
Vom Immobilien- und Grundstückseigentümer:innen werden folgende Angaben benötigt: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr. Alle Kommunen öffentlich über die jeweiligen Hebesätze informiert. Dieses Vorgehen ermöglicht Transparenz darüber, ob seitens der Kommune mit den Hebesätzen Steuern erhöht, gesenkt oder gleich belassen werden.
Die Feststellungserklärung kann ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Steuerportal der Finanzämter „MeinELSTER” eingereicht werden. Auf MeinElSTER werden auch die Grundsteuer Formulare unter „Formulare & Leistungen“ verfügbar gemacht
Berechnung der Grundsteuer
nach dem Bundesmodell
Die Grundsteuer berechnet sich weiterhin in drei Schritten:
Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de
Grundsteuer Rheinland-Pfalz Rechner
Da die Hebesätze der Gemeinden und Kommunen von Rheinland-Pfalz erst ab 2023 feststehen, ist eine Berechnung der neuen Grundsteuer in RF derzeit nicht möglich.
Grundsteuer Rheinland-Pfalz Beispiel
Wie rechnet man die Grundsteuer in Rheinland-Pfalz aus? An den einzelnen Komponenten, aus denen sich die Grundsteuer 2022 für RF berechnet, ändert sich durch die neue Grundsteuer-Reform 2022 nichts: Die Grundsteuer nach dem Bundesmodell setzt sich weiterhin aus dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde zusammen.
Die Grundsteuer für bebaute Wohngrundstücke berechnet wie folgt:
Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer
Die Kommunen können durch die Grundsteuerreform 2022, ihre Hebesätze individuell festlegen. Hintergrund ist die Spekulation auf Baugrundstücke zu bekämpfen. Für bestimmte Grundstücke können die Gemeinden höhere Hebesätze festlegen, um die Bebauung brach liegender Flächen zu Fördern und die Spekulation mit unbebauten Grundstücken uninteressanter zu machen, diese als teureres Bauland zu verkaufen.
