Grundsteuer 2022 Rheinland-Pfalz

Bis zum
31. Januar 2023
Daten übermitteln!

Anfang 2025 tritt die neue Grundsteuer in Kraft. Doch bereits jetzt in 2022 heißt es, alles für die Feststellungserklärung vorzubereiten. Im Rahmen der Grundsteuerreform werden alle Grundstücke und Immobilien neu bewertet. Der Stichtag der Feststellung der Grundsteuerwerte ist der 1. Januar 2022. Bis zum 31. Januar 2023 müssen die Daten für die Grundsteuer Rheinland-Pfalz digital an das zuständige Finanzamt übermittelt werden.

Umrisskarte von Rheinland-Pfalz
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Das Bundesmodell
"Neue Grundsteuer Rheinland-Pfalz"


Die neue Grundsteuer Rheinland-Pfalz 2022 basiert auf dem sogenannten Bundesmodell nach dem Grundsteuer-Reformgesetz. Bei der Bewertung von Grundstücken und Immobilien nach dem Bundesmodell wird unterschieden nach

  • land- und forstwirtschaftlichen Flächen,
  • Baugrundstücken,
  • Wohngrundstücken und
  • andere, wie beispielsweise gewerblich genutzte Immobilien.

Vom Immobilien- und Grundstückseigentümer:innen werden folgende Angaben benötigt: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr. Alle Kommunen öffentlich über die jeweiligen Hebesätze informiert. Dieses Vorgehen ermöglicht Transparenz darüber, ob seitens der Kommune mit den Hebesätzen Steuern erhöht, gesenkt oder gleich belassen werden.

Die Feststellungserklärung kann ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Steuerportal der Finanzämter „MeinELSTER” eingereicht werden. Auf MeinElSTER werden auch die Grundsteuer Formulare unter „Formulare & Leistungen“ verfügbar gemacht

Berechnung der Grundsteuer
nach dem Bundes­modell

Die Grundsteuer berechnet sich weiterhin in drei Schritten:

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz.

Wesentliche Faktoren: Bodenrichtwert, Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde.
Weitere Faktoren sind Grundstücksfläche, Grundstücksart und das Alter des Gebäudes.


Zum Ausgleich der Wertsteigerungen (die im Vergleich von aktuellen Werten zu denen, die seit 1935 bzw. 1964 nicht mehr aktualisierten Werten entstanden sind). Für das Bundesmodell gelten einheitliche Steuermesszahlen:

Für Rheinland-Pfalz gelten die Steuermesszahlen des Bundesmodells:

 

Grundstückstyp

Steuermesszahl Bundesmodell
  • unbebaute Grundstücke
0,34 %
  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mietwohngrundstücke
  • Wohnungseigentum
0,31
  • Teileigentum
  • Geschäftsgrundstück
  • gemischt genutzte Grundstücke
  • sonstige bebaute Grundstücke
0,34 %

Gibt es durch die Neuanpassung Veränderungen beim Grundsteueraufkommen in den Gemeinden und Kommunen, können diese ihre Hebesätze anpassen. Neu ist die Grundsteuer C, die den Gemeinden ermöglicht, Grundstücksspekulationen entgegenzuwirken und die Bebauung baureifer Grundstücke voranzutreiben.

 


Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de

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Grundsteuer Rheinland-Pfalz Rechner  

Da die Hebesätze der Gemeinden und Kommunen von Rheinland-Pfalz erst ab 2023 feststehen, ist eine Berechnung der neuen Grundsteuer in RF derzeit nicht möglich.

 

Grundsteuer Rheinland-Pfalz Beispiel  

Wie rechnet man die Grundsteuer in Rheinland-Pfalz aus? An den einzelnen Komponenten, aus denen sich die Grundsteuer 2022 für RF berechnet, ändert sich durch die neue Grundsteuer-Reform 2022 nichts: Die Grundsteuer nach dem Bundesmodell setzt sich weiterhin aus dem Grundsteuerwert, der Steuermesszahl und dem Hebesatz der Gemeinde zusammen.

Die Grundsteuer für bebaute Wohngrundstücke berechnet wie folgt:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Die Kommunen können durch die Grundsteuerreform 2022, ihre Hebesätze individuell festlegen. Hintergrund ist die Spekulation auf Baugrundstücke zu bekämpfen. Für bestimmte Grundstücke können die Gemeinden höhere Hebesätze festlegen, um die Bebauung brach liegender Flächen zu Fördern und die Spekulation mit unbebauten Grundstücken uninteressanter zu machen, diese als teureres Bauland zu verkaufen.

FAQ – Grundsteuer 2022 Rheinland-Pfalz

Die Grundsteuer C wird mit der geplanten Grundsteuerreform bundesweit eingeführt. Sie ermöglicht den Kommunen und Gemeinden, unbebaute baureife Grundstücke höher zu besteuern. Neuer Wohnraum soll schneller entstehen, indem es nicht mehr lukrativ wird, Grundstücke aus Spekulationszwecken zu halten.


Bei der Ermittlung der Grundsteuer A und B gibt es keine Unterschiede. Zusammenfassend lässt sich diese Formel aufstellen:

Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Die Festsetzung des Hebesatzes für die neue Grundsteuer RF wird von den einzelnen Gemeinden und Kommunen festgelegt.