Die Grundsteuer in Sachsen-Anhalt berechnet sich in drei Schritten:
Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz
- Berechnung des Grundsteuerwerts
- Wesentliche Faktoren des Grundsteuerwertes sind: Bodenrichtwert, Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde.
- Weitere Faktoren sind Grundstücksfläche, Grundstücksart und das Alter des Gebäudes.
- Anpassung der Steuermesszahl zum Ausgleich der Wertsteigerungen (die im Vergleich von aktuellen Werten zu denen, die seit 1935 bzw. 1964 nicht mehr aktualisierten Werten entstanden sind).
Für Sachsen-Anhalt gelten folgende Steuermesszahlen:
Steuermesszahl für unbebaute Grundstücke beträgt 0,34 Promille
- Steuermesszahl für bebaute Grundstücke nach § 249 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Bewertungsgesetzes 0,31 Promille,
- Steuermesszahl für Grundstücke nach § 249 Absatz 1 Nummer 5 bis 8 des Bewertungsgesetzes 0,34 Promille
Die Steuermesszahl verringert sich um 25 Prozent, wenn
- für das Grundstück eine eine Förderzusage nach Wohnraumfördergesetz erteilt wurde
- die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen für jeden Erhebungszeitraum innerhalb des Hauptveranlagungszeitraums bestehen.
3.Anpassen der Hebesätze durch die Gemeinden
Gibt es in den Gemeinden und Kommunen durch die Neuanpassung Veränderungen beim Grundsteueraufkommen, können diese ihre Hebesätze anpassen. Neu ist die Grundsteuer C, die den Gemeinden ermöglicht, Grundstücksspekulationen entgegenzuwirken und die Bebauung baureifer Grundstücke voranzutreiben.