Grundsteuer 2022 Sachsen-Anhalt

Bis zum
31. Januar 2023
Daten übermitteln!

Die Grundsteuerreform 2022 wird mit dem Stichtag zum 1. Januar 2022 wirksam.  Die Grundsteuer 2022 Sachsen-Anhalt wird nach dem bundesdeutschen Grundsteuergesetz, also nach Bundesmodell umgesetzt. Alle Grundstücke und Immobilien in Sachsen-Anhalt müssen für die neue Grundsteuer 2022 neu bewertet werden. 

Die Finanzämter und Kommunalverwaltungen benötigen hierfür bestimmte Angaben, um die neue Grundsteuer ab 2025 vorzubereiten. Die Datenerhebung hat begonnen am 01. Juli 2022. Mit Frist bis zum 31. Januar 2023 wurde die späteste Abgabe festgesetzt. Immobilienbesitzer:innen müssen in diesem Zeitraum die Feststellungserklärung zum Grundstückswert in digitaler Form per ELSTER einreichen.

Umrisskarte von Sachen-Anhalt
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Grundsteuer-Reform Sachsen-Anhalt


Die neue Grundsteuer 2022 bedingt im Vorfeld die Grundsteuerwerterklärung oder Feststellungserklärung. Das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) stellt die notwendigen Daten auf dem Grundsteuer-Viewer LVermGeo kostenfrei zur Verfügung.

Über das zentrale Portal können Grundstückseigentümer:innen die für die Grundsteuererhebung erforderlichen Daten für Grundvermögen und land- und forstwirtschaftliches Vermögen digital abrufen.

Berechnung Grundsteuer Sachsen-Anhalt

Zur Berechnung der Grundsteuer in Sachsen-Anhalt bleibt das bisherige dreistufige Verfahren erhalten. Die Grundsteuer berechnet sich nach dieser Formel:

Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

 

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FAQ – Grundsteuer 2022 Sachsen-Anhalt

Die Grundsteuer in Sachsen-Anhalt berechnet sich in drei Schritten: 

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz

  1. Berechnung des Grundsteuerwerts
  • Wesentliche Faktoren des Grundsteuerwertes sind: Bodenrichtwert, Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde.
  • Weitere Faktoren sind Grundstücksfläche, Grundstücksart und das Alter des Gebäudes.
  1. Anpassung der Steuermesszahl zum Ausgleich der Wertsteigerungen (die im Vergleich von aktuellen Werten zu denen, die seit 1935 bzw. 1964 nicht mehr aktualisierten Werten entstanden sind).

Für Sachsen-Anhalt gelten folgende Steuermesszahlen:

Steuermesszahl für unbebaute Grundstücke beträgt 0,34 Promille

  • Steuermesszahl für bebaute Grundstücke nach § 249 Absatz 1 Nummer 1 bis 4 des Bewertungsgesetzes 0,31 Promille,
  • Steuermesszahl für Grundstücke nach § 249 Absatz 1 Nummer 5 bis 8 des Bewertungsgesetzes 0,34 Promille

Die Steuermesszahl verringert sich um 25 Prozent, wenn

  • für das Grundstück eine eine Förderzusage nach Wohnraumfördergesetz erteilt wurde
  • die sich aus der Förderzusage ergebenden Bindungen für jeden Erhebungszeitraum innerhalb des Hauptveranlagungszeitraums bestehen.

 

3.Anpassen der Hebesätze durch die Gemeinden
Gibt es in den Gemeinden und Kommunen durch die Neuanpassung Veränderungen beim Grundsteueraufkommen, können diese ihre Hebesätze anpassen. Neu ist die Grundsteuer C, die den Gemeinden ermöglicht, Grundstücksspekulationen entgegenzuwirken und die Bebauung baureifer Grundstücke voranzutreiben.