Grundsteuer 2022 Sachsen

Bis zum
31. Januar 2023
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Grundlegende Informationen zur Grundsteuer Sachsen 2022. Das Land Sachsen folgt bei der Berechnung der neuen Grundsteuer nach der Grundsteuerreform nicht dem Bundesmodell.

Grundsteuer Neuregelung Sachsen

Sachsen hat das Bundesmodell für die Grundsteuerberechnung leicht modifiziert. Für die neue Grundsteuer in Sachsen hat das Land seine eigene gesetzliche Grundlage mit dem Sächsischen Gesetz über die Festsetzung der Steuermesszahlen bei der Grundsteuer (Sächsisches Grundsteuermesszahlengesetz – SächsGrStMG) beschlossen und verabschiedet.

Maßgeblicher Stichtag für alle Angaben ist der 01.01.2022. Die Feststellungserklärung (Erklärung zur Feststellung des Grundsteuerwerts) kann ab dem 1. Juli 2022 digital über MeinELSTER abgegeben werden. Übermittlung in Papierform ist ausschließlich auf Antrag möglich. Fristende für die Abgabe der Feststellungserklärung ist bundeseinheitlich der 31.10.2022

Umrisskarte von Sachen
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Berechnung der Grundsteuer nach dem Bundesmodell

Die Grundsteuer berechnet sich weiterhin in drei Schritten: 

Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz

Wesentliche Faktoren: Bodenrichtwert, Höhe der statistisch ermittelten Nettokaltmiete, Mietniveaustufe der jeweiligen Gemeinde. Weitere Faktoren sind Grundstücksfläche, Grundstücksart und das Alter des Gebäudes.


Zum Ausgleich der Wertsteigerungen (die im Vergleich von aktuellen Werten zu denen, die seit 1935 bzw. 1964 nicht mehr aktualisierten Werten entstanden sind). Für Sachsen gilt das Bundesmodell mit abweichenden Steuermesszahlen.


Gibt es durch die Neuanpassung Veränderungen beim Grundsteueraufkommen in den Gemeinden und Kommunen, können diese ihre Hebesätze anpassen. Neu ist die Grundsteuer C, die den Gemeinden ermöglicht, Grundstücksspekulationen entgegenzuwirken und die Bebauung baureifer Grundstücke voranzutreiben.

 

 

 


Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de

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Neue Grundsteuer Sachsen berechnen

Will man die Grundsteuer Sachsen berechnen, vom Bundesmodell abweichende Steuermesszahlen zu beachten.

Grundstückstyp

Steuermesszahl Bundesmodell Steuermesszahl Sächsisches Bundesmodell
0,34 % 0,36 %
  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mietwohngrundstücke
  • Wohnungseigentum
0,31 0,36 %
  • Teileigentum
  • Geschäftsgrundstück
  • gemischt genutzte Grundstücke
  • sonstige bebaute Grundstücke
0,34 % 0,72 %

Obwohl Sachsen mit dem SächsFrStMG seine eigene Grundsteuerreform verabschiedet hat, erfolgt die Berechnung des Grundsteuerwertes nach dem Bundesmodell. 

Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer

 

Grundsteuer Sachsen Reform

Die Grundsteuer Reform in Sachsen wurde bereits mit dem Sächsischen Grundsteuermesszahlengesetz vom 3.2.2021 auf den Weg gebracht. hat Sachsen bereits frühzeitig seine Grundsteuerreform auf den Weg gebracht. Während die Grundsteuerberechnung nach der Grundsteuer Reform in Sachsen gemäß dem Bundesmodell erfolgt, hat das Land abweichende Steuermesszahlen beschlossen. Hintergrund der Abweichung ist, dass Wohngrundstücke vor allem in den Ballungszentren nicht übermäßig stark durch die neue Grundsteuer belastet werden sollen. Eine Übersicht der abweichenden Steuermesszahlen finden Sie im vorangegangenen Abschnitt “Neue Grundsteuer Sachsen berechnen”.

Grundsteuer Sachsen Beispiel

Beispiel der Grundsteuer Berechnung in Sachsen für ein Einfamilienhaus mit dem Einheitswert 20.000 € in einer fiktiven Kommune. In unserem Beispiel beträgt die Grundsteuermesszahl 3,6 ‰, der Hebesatz unserer fiktiven Kommune beträgt 810 %. 

20.000 Euro x 3,6‰, x 810 Prozent = 583,20 Euro/Jahr

FAQ – Grundsteuer 2022 Sachsen

Auch wenn Sachsen mit seinen eigenen Steuermesszahlen vom Bundesmodell der neuen Grundsteuer abweicht, werden die Grundsteuer-Hebesätze gleich festgelegt. Jede Kommune entscheidet und veröffentlicht ihren eigenen Grundsteuer-Hebesatz in Sachsen. 

Hierdurch soll den Kommunen und Gemeinden mehr Einfluss auf Grundstückspekulationen gegeben werden. Sie können über eine individuelle Grundstücksbesteuerung die schnellere Bebauung baureifer noch unbebauter Grundstücke nehmen. Für Spekulanten sollen die Grundstücke damit unattraktiver werden.


Das Land Sachsen hat abweichend vom Bundesmodell, eigene Steuermesszahlen festgelegt:

Grundstückstyp

Steuermesszahl Bundesmodell Steuermesszahl Bundesmodell
0,34 % 0,36 %
  • Einfamilienhäuser
  • Zweifamilienhäuser
  • Mietwohngrundstücke
  • Wohnungseigentum
0,31 0,36 %
  • Teileigentum
  • Geschäftsgrundstück
  • gemischt genutzte Grundstücke
  • sonstige bebaute Grundstücke
0,34 % 0,72 %

Beispielrechnung für die Berechnung der Grundsteuer für ein Einfamilienhaus in Sachsen:

Wir nehmen als Grundlage einen Einheitswert des Einfamilienhauses von 20.000 € in einer fiktiven Kommune an. In unserem Beispiel beträgt die Grundsteuermesszahl 3,6 ‰, der Hebesatz unserer fiktiven Kommune beträgt 810 %. 

20.000 Euro x 3,6‰, x 810 Prozent = 583,20 Euro/Jahr


Die Berechnung der Grundsteuer B in Sachsen erfolgt nach der gleichen Formel wie die Grundsteuer A: 

Einheitswert x Grundsteuermesszahl x Hebesatz = jährliche Grundsteuer 

Der sogenannte Einheitswert ist Ausgangspunkt für die Grundsteuerberechnung in Sachsen sowie nach dem Bundesmodell. Grundstückseigentümer: Innen sind verpflichtet die Feststellungserklärung zur Ermittlung dieses Einheitswertes bis zum 31. Januar 2023 einzureichen. Der Einheitswert des Grundstücks wird vom Finanzamt durch den Feststellungsbescheid ermittelt: Art und Wert des Grundstücks. 

Zur Berechnung der Grundsteuer B in Sachsen wird die Grundsteuermesszahl als Faktor auf den Einheitswert angewendet. Zur Berechnung der Grundsteuer ist als letzter Faktor der Hebesatz der jeweiligen Kommune anzuwenden. Diese Hebesätze sind derzeit noch nicht bekannt. Aus diesem Grund kann die Frage nach der Höhe der neuen Grundsteuer B in Sachsen noch nicht genau beantwortet werden.