Das Bundesmodell "Neue Grundsteuer Schleswig-Holstein"
Im Rahmen der Grundsteuerreform hat Schleswig-Holstein das Bundesmodell nach dem Grundsteuer-Reformgesetz gewählt. Bei der Bewertung von Grundstücken und Immobilien nach dem Bundesmodell wird unterschieden nach
- land- und forstwirtschaftlichen Flächen,
- Baugrundstücken,
- Wohngrundstücken und
- andere, wie beispielsweise gewerblich genutzte Immobilien.
Eigentümer: innen von Grundstücken und Immobilien werden folgende Angaben benötigt: Grundstücksfläche, Bodenrichtwert, Wohnfläche, Baujahr. Alle Kommunen informieren nach Festlegung öffentlich über die jeweiligen Hebesätze. Dieses Vorgehen ermöglicht Transparenz darüber, ob seitens der Kommune mit den Hebesätzen Steuern erhöht, gesenkt oder gleich belassen werden.
Fristen neue Grundsteuer Schleswig-Holstein
Die Feststellungserklärung kann ab dem 1. Juli 2022 über das Online-Steuerportal der Finanzämter „MeinELSTER” eingereicht werden. Abgabefrist ist bis zum 31. Januar 2023.
Auf MeinELSTER sind alle Grundsteuer Formulare unter „Formulare & Leistungen“ digital verfügbar. Eine Erklärung in Papierform kann nur in Härtefällen auf Antrag gewährt werden.
Berechnung der Grundsteuer nach dem Bundesmodell
Die Grundsteuer berechnet sich weiterhin in drei Schritten:
Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de