Neue Grundsteuer Thüringen
Das Grundsteuer-Bundesmodell unterscheidet bei der Grundstücksbewertung folgende Typen:
- Land- und forstwirtschaftliche Flächen,
- Baugrundstücke,
- Wohngrundstücke
- Andere, wie beispielsweise gewerblich genutzte Immobilien.
Von Grundstückseigentümer:innen werden folgende Daten benötigt:
- Aktenzeichen ->im Informationsschreiben, Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid
- Lage des Grundstücks -> Informationsschreiben, Kaufvertrag, Einheitswertbescheid, Grundsteuerbescheid
- Gemarkung / Flurstück -> Informationsschreiben, zentrale Bodenrichtwertinformationssystem
- Fläche des Grundstücks -> Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem, kostenpflichtiger Grundbuchauszug
- Bodenrichtwert -> Zentrales Bodenrichtwertinformationssystem, örtlicher Gutachterausschuss
- Anteil am Flurstück bei Wohneigentum oder Teileigentum -> Teilungserklärung, Kaufvertrag
Bei der Grundsteuerreform 2022 sind insbesondere die Hebesätze für die neue Grundsteuer C interessant. Diese greift bei unbebauten, baureifen Grundstücken und soll Spekulationen mit Bauland entgegenwirken, indem die Gemeinden hier deutlich empfindlicher Hebesätze ansetzen können.
Berechnung der Grundsteuer nach dem Bundesmodell
Die Grundsteuer berechnet sich weiterhin in drei Schritten:
Wert des Grundbesitzes x Steuermesszahl x Hebesatz.
Weitere Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter https://www.bundesfinanzministerium.de
Berechnung Grundsteuer Thüringen
Einen Grundsteuer-Rechner zur Berechnung der genauen neuen Grundsteuer steht noch nicht zur Verfügung. Hintergrund sind die noch unbekannten Faktoren Grundsteuerwert und der neuen Hebesätze. Alle Kommunen Deutschlands werden bis zum Laufe des Jahres 2024 ihre neuen Hebesätze veröffentlichen. Der Grundsteuerwert wird auf Basis der Feststellungserklärung durch die Finanzämter ermittelt, die in Zeitraum vom 01.07.2022 bis zum 31.10.2022 eingereicht werden muss.
Erst wenn diese Faktoren bekannt sind, ist eine Berechnung der Grundsteuer möglich:
- Grundsteuerwert x Steuermesszahl = Grundsteuermessbetrag
- Grundsteuermessbetrag x Hebesatz = Grundsteuer