Viele Privatbesitzer sowie Kommunen und auch Steuerberater können aufatmen. Der Beschluss der Finanzminister und Finanzministerinnen der Länder hat ergeben, dass die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung bundesweit einmalig verlängert wird. Statt wie ursprünglich Ende Oktober haben die Steuerpflichtigen nun bis Ende Januar 2023 Zeit Ihre Erklärung abzugeben.
Künftig soll die Grundsteuererklärung, die sogenannte Feststellungserklärung Grundsteuer, ab dem Jahr 2022 alle 7 Jahre neu abgegeben werden.
Autor: Reuters GmbH Steuerberatungsgesellschaft, 14.10.2022