Warum wird die Grundsteuer 2022 neu berechnet?

Die neue Grund­steuer 2022

Bereits im Jahr 2018 erging ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes (BVerfG) welches die gültige Ermittlung des Grundsteuerwertes für verfassungswidrig erklärte. Dieses Urteil ist der Grund für die Grundsteuer Reform 2022.

Das BVerfG stellte fest, dass die Berechnung der Grundsteuer gleichartiger Grundstücke unterschiedlich behandelt. Die bisherige Grundsteuerberechnung verstößt also gegen das im Grundgesetz verankerte Gebot der Gleichbehandlung.

Hintergrund ist die bisherige Berechnung der Grundsteuer nach sogenannten Einheitswerten - einem Jahrzehnte alten Grundstückswert.

Die Einheitswerte beruhen auf völlig veralteten Bewertungen:

  • Grundstücke in West-Deutschland wurden gemäß ihrem Wert aus dem Jahr 1964 berücksichtig.
  • Für Ost-Deutschlands beruht die Bewertung sogar auf Werten aus 1935!

Die Grundsteuer nach dem alten System wird folgendermaßen berechnet:

Einheitswert x bundesweit gültigen Steuermesszahl  x Hebesatz

Den Hebesatz bestimmen die Gemeinden. Ab 2024 werden neue Hebesätze von den Gemeinden und Kommunen veröffentlicht.

Taschenrechner wird genutzt

Autor: Reuters GmbH Steuerberatungsgesellschaft, 04.08.2022

Grundsteuer­reform 2022 für eine gerechtere Grundsteuer­erhebung


Seit den Jahren 1935 und 1964 haben sich die Grundstückswerte im Westen wie im Osten unterschiedlich entwickelt.

Die Berechnung der Grundsteuer ist dieser Entwicklung nicht gefolgt. Die daraus resultierende steuerliche Ungleichbehandlung soll mit der Grundsteuerreform 2022 korrigiert werden.



Ablauf der Grundsteuerreform 2022


Mit Stichtag des 01. Januar 2022 werden alle Grundstücke und Immobilien bundesweit neu bewertet.

Für die Ermittlung des Grundstückswertes und die Berechnung der Grundsteuer gibt es ein Bundesmodell und landesspezifische Modelle. Die Bundesländer hatten die Möglichkeit eigene Modelle zu entwickeln. Die meisten Bundesländer folgen dem Bundesmodell der Grundsteuerberechnung.

Die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen machen von ihrem Recht Gebrauch, abweichende landesrechtliche Regelungen bei der Flächenbewertung einzuführen. Sachsen und das Saarland wenden das Bundesmodell an, weichen jedoch mit eigenen Steuermesszahlen von Bundesgesetz ab.

 

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