Autor: Reuters GmbH Steuerberatungsgesellschaft, 22.09.2022
Das müssen Haus- und Grundbesitzer mitteilen
Als eine Schwierigkeit sehen die Landesverbände die Beschaffung der Unterlagen für den Antrag.
Grundstückbesitzer:innen, welche ein Grundstück geerbert haben oder übernommen haben, stehen meist vor der Aufgabe die Unterlagen von Vorbesitzern einzufordern und sich alle Informationen mühselig zusammen suchen zu müssen. Besonders Grundstücke, die seit Jahrzehnten im Besitz der Eigentümer:innen sind bedeuten eine intensive Auseinandersetzung mit den vorhandenen oder auch abhanden gekommenen Unterlagen. Darunter auch zu berücksichtigen ist auch, dass vielen Grundstückbesitzer:innen nicht bewusst ist, woher Sie einige Daten überhaupt bekommen.
Es werden sowohl Angaben zum Grundstück und zum Gebäude verlangt. Also Flurnummern, amtliche Flächen, Gemarkungsnummern - aber eben auch zu den Wohnflächen und den Bodenrichtwerten. Je nach Bundesland sind die geforderten Daten individualisiert und es können mal mehr und mal weniger Informationen gefragt sein, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden.
Landesweit fordern Verbände mehr Zeit für die Datenerhebung
Eine weitere Schwierigkeit sieht das Landesverband Haus & Grund Baden e.V. in der Antragstellung über das Onlineportal ELSTER.
Besonders Personen, welche nicht in der Generation Z geboren sind, besitzen wenig Affinität zum Thema Digitalisierung. Die Grundstückbesitzer:innen sind mit der Finanzverwaltungssoftware (ELSTER-Portal) nicht vertraut und sind unsicher im Umgang mit der Software. Dies führt unter anderem zum Auftreten von Fehlermeldungen und zu einem zentralen Problem bei der Eintragung der Daten in die Software.
Die Landesverbände befürchten, dass diese Aspekte bei vielen Grundstückbesitzer:innen zu Schwierigkeiten führen und die Frist zum Einreichen der Grundsteuererklärung kaum eingehalten werden kann und der Verspätungszuschlag droht.
Eingehend damit meinen die Verbände: die Frist sei deutlich zu kurz und Hausbesitzer müssen für ihre Grundsteuer-Erklärung deutlich mehr Zeit bekommen. Es wird eine Verlängerung der Frist um 3 Monate gefordert, um den Grundstückbesitzer:innen den Druck zu nehmen.