Was gibt es bei der Grundsteuererklärung zu beachten?

Probleme der Grundsteuer­erklärung 2022

Seit dem 01. Juli bemühen sich Grundstückbesitzer:innen Ihren Antrag zur Grundsteuererklärung an das Finanzamt zu übermitteln. Sowohl postalisch als auch über das Onlineportal ELSTER. Die Frist für den Antrag endet zum 31. Oktober 2022 und dieser muss bis dahin pünktlich beim zuständigen Finanzamt vorliegen.

Mit den Anstieg der übermittelten Anträge lassen sich auch die Schwierigkeiten,  die mit der Erstellung der Grundsteuererklärung einhergehen, deutlicher erkennen.  Das Landesverband Haus & Grund Baden e.V. äußert seine Bedenken zur Erstellung der neuen Grundsteuererklärung.

Bild von einem Formular zur Grundsteuererklärung. mit einem pinken Hintergrund und ringsrum Geldscheine in Euro mit einem Kugelschreiber sowie einer Lupe.

Autor: Reuters GmbH Steuerberatungsgesellschaft, 22.09.2022

Das müssen Haus- und Grundbesitzer mitteilen


Als eine Schwierigkeit sehen die Landesverbände die Beschaffung der Unterlagen für den Antrag.

Grundstückbesitzer:innen, welche ein Grundstück geerbert haben oder übernommen haben, stehen meist vor der Aufgabe die Unterlagen von Vorbesitzern einzufordern und sich alle Informationen mühselig zusammen suchen zu müssen. Besonders Grundstücke, die seit Jahrzehnten im Besitz der Eigentümer:innen sind bedeuten eine intensive Auseinandersetzung mit den vorhandenen oder auch abhanden gekommenen Unterlagen. Darunter auch zu berücksichtigen ist auch, dass vielen Grundstückbesitzer:innen nicht bewusst ist, woher Sie einige Daten überhaupt bekommen.

Es werden sowohl Angaben zum Grundstück und zum Gebäude verlangt. Also Flurnummern, amtliche Flächen, Gemarkungsnummern - aber eben auch zu den Wohnflächen und den Bodenrichtwerten. Je nach Bundesland sind die geforderten Daten individualisiert und es können mal mehr und mal weniger Informationen gefragt sein, weil die Länder unterschiedliche Berechnungsmodelle anwenden.

Landesweit fordern Verbände mehr Zeit für die Datenerhebung


Eine weitere Schwierigkeit sieht das Landesverband Haus & Grund Baden e.V. in der Antragstellung über das Onlineportal ELSTER.

Besonders Personen, welche nicht in der Generation Z geboren sind, besitzen wenig Affinität zum Thema Digitalisierung. Die Grundstückbesitzer:innen sind mit der Finanzverwaltungssoftware (ELSTER-Portal) nicht vertraut und sind unsicher im Umgang mit der Software. Dies führt unter anderem zum Auftreten von Fehlermeldungen und zu einem zentralen Problem bei der Eintragung der Daten in die Software.

Die Landesverbände befürchten, dass diese Aspekte bei vielen Grundstückbesitzer:innen zu Schwierigkeiten führen und die Frist zum Einreichen der Grundsteuererklärung kaum eingehalten werden kann und der Verspätungszuschlag droht.

Eingehend damit meinen die Verbände: die Frist sei deutlich zu kurz und Hausbesitzer müssen für ihre Grundsteuer-Erklärung deutlich mehr Zeit bekommen. Es wird eine Verlängerung der Frist um 3 Monate gefordert, um den Grundstückbesitzer:innen den Druck zu nehmen.

 

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